Stationäre Primärbehandlungen:Neben Rehabilitationen bieten wir auch krankenhausgemässe stationäre Primärbehandlungen zu
Lasten der jeweiligen privaten Krankenversicherung an, z.B. auf Grund einer hausärztlichen Krankenhauseinweisung. Eine Kostenübernahme ist in diesem Fall an eine im voraus, spätestens bei Behandlungsbeginn einzuholende
Kostenübernahmeerklärung des jeweils zuständigen privaten Kostenträgers gebunden. Im Falle einer erfolgten Kostenübernahmeerklärung unterscheidet sich die organisatorische Abwicklung nicht von sonstigen stationären
Krankenhausbehandlungen. Stationäre Rehabilitationen und Kuren:Bei stationären Abschlussheilbehandlungen und allgemeinen
stationären Rehabilitationen, auch sog. Sanatoriumskuren, ist die jeweilige Rehabilitationsmassnahme ebenfalls im voraus bei der zuständigen Privatversicherung zu beantragen.
Ambulante Behandlungen:Ambulante ärztliche Konsultationen, d.h. Beratungen, Untersuchungen und Behandlungen bedürfen im Unterschied zu den stationären Behandlungen in unserer Klinik
keinerlei vorausgehender Formalitäten. Behandlungstermine können kurzfristig nach Vereinbarung abgestimmt werden. Die vorstehenden Ausführungen gelten in gleicher Weise sämtlich auch für beihilfeberechtigte
Patienten. Private Zusatzversicherungen:Gesetzlich krankenversicherte Patienten mit einer privaten Zusatzversicherung für
Chefarztbehandlung im Krankenhaus können bei entsprechendem Wunsch auch für stationäre Anschlussheilbehandlungen bzw. Anschlussrehabilitationen in der Klinik am Römerkessel die persönliche Behandlung durch den Chefarzt
in Anspruch nehmen. In diesem Fall holen wir, sofern noch nicht geschehen, die Zustimmung der privaten Zusatzversicherung bei Anreise des Patienten ein.
Anerkennung der Meduna-Klinik als gemischte
Krankenanstalt:
Seitens des Verbandes der privaten
Krankenversicherungen (PKV-Verband) ist die
Meduna-Klinik als sog. gemischte Krankenanstalt
anerkannt. Dies konzessioniert die Klinik nicht nur
zur Durchführung von allgemeinen stationären
Rehabilitationen (Sanatoriumskuren) bei meist
chronischen Leiden, sondern auch zur Durchführung von
Anschlussheilbehandlungen (AHB) bzw.
Anschlussrehabilitationen (AR) und krankenhausgemäßen
stationären Primärbehandlungen bei frisch
aufgetretenen Akuterkrankungen, die im fachlichen Zuständigkeitsbereich
der vorhandenen internistischen und orthopädischen
Abteilung liegen.
Im Unterschied zu einer herkömmlichen
Krankenhausbehandlung ist eine Übernahme der
Behandlungskosten allerdings an die vorherige
Zustimmung des privaten Kostenträgers gebunden. Daher
sollte bei einer vorgesehenen stationären
Privatbehandlung in unserer Klinik eine Kostenübernahmebestätigung
des zuständigen Kostenträgers möglichst im Voraus
eingeholt werden. Bei dringlich erforderlichen stationären
Behandlungen wird allerdings in der Regel auch
akzeptiert, wenn die erfolgte stationäre Aufnahme des
Patienten der zuständigen privaten
Krankenversicherung am Aufnahmetag mitgeteilt wird.
Diese Erläuterungen beziehen sich ausschließlich
auf stationäre Behandlungen. Ambulante
Facharztbehandlungen bedürfen auch in unserem Fall
keiner vorherigen Genehmigung der privaten
Krankenversicherung (uneingeschränkte freie Arztwahl
des Privatpatienten!).
Rechnungsstellung:
Selbstzahler, privat versicherte und beihilfeberechtigte Patienten erhalten die folgenden Einzelrechnungen:
- Rechnung der Klinik über die Tagessätze für Unterkunft und Verpflegung
- Rechnung der Klinik über durchgeführte krankengymnastisch-physiotherapeutische Leistungen
- Rechnung des Chefarztes über durchgeführte ärztliche Leistungen
- Rechnung des Psychologen im Falle durchgeführter psychologischer Behandlungen.
Rechnung der Ernährungsberaterin / Diabetesassistentin für ernährungsbezogene Beratungen und Schulungen.
Die krankengymnastisch-physiotherapeutischen Leistungen werden nach einer Hauspreisliste berechnet. Die Rechnungen des Chefarztes und des Psychologen werden nach der Gebührenordnung für
Ärzte (GOÄ) erstellt.Patienten mit privater Zusatzversicherung erhalten in Anspruch genommene Chefarztbehandlungen ebenfalls nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Rechnung gestellt. Copyright:
Pro. Dr. Piper, Meduna-Klinik, 56864 Bad Bertrich, Tel.: 02674 / 182 0, Fax: 02674 / 182
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